Nach fast einer Woche Hauptgärung war das Jungbier fertig und wollte zur Nachgärung in Flaschen gefüllt werden. Diesen Vorgang nennen Brauer "Schlauchen", weil man mithilfe von Schläuchen das Jungbier von oben her aus dem Gärfass absaugt und in Flaschen füllt. So habe ich anfangs auch gearbeitet. Das war eine riesige Sauerei, weil einiges daneben geht, anschließend die gesamte Küche klebt und die Frau ist nicht begeistert. Zudem bildete sich im Schlauch viel Schaum, der das Befüllen der Flaschen erschwerte und verzögerte.
Mit dem Refraktometer messe ich erneut den Rest-Zuckergehalt und errechne mit Hilfe der Bau-App nach der Terril-Formel den Alkoholgehalt.
Jetzt schließe ich ein Füllrohr mit Ventil direkt an den Spund des Gärfasses an und befülle die Flaschen von unten her. Kaum Schaumbildung, wenig Sauerstoffeintrag (beim LOB-Verfahren soll man die Flaschen zuvor mit Stickstoff füllen).
Zuvor müssen jedoch die Flaschen gereinigt und mit Oxy-Cleaner desinfiziert werden.
Als Flaschen verwende ich Kunststoffflaschen von Rewe, in denen Mineralwasser war. Die Flaschen haben eine recht feste Wandung und bieten noch weitere Vorteile:
Flasche bereits nach dem Trinken reinigen und trocknen | Flaschen vor dem Befüllen prüfen und desinfizieren | Verschlüsse desinfizieren |
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Die sauberen Flaschen stehen nun in einer geschlossenen Kunststoffkiste. Jetzt fülle ich für die Nachgärung ca. 4 g Zucker ein. Die restlichen, noch lebenden Hefezellen bekommen wieder "Futter" und setzen den Zucker in Alkohol und CO2 um. Die Alkoholmenge kann man vernachlässigen, jedoch möchten wir CO2 im Bier haben, damit es kribbelt und schäumt. Ich höre gelegentlich die Kritik, dass die Zugabe von Zucker nicht dem Reinheitsgebot entspricht und deshalb verboten sei. Das ist nicht richtig, denn es gibt offiziell kein "Reinheitsgebot" als gesetzliche Vorschrift. Deben dem Lebensmittelrecht gibt es als spezielle Vorschrift für das Bierbrauen das Biergesetz von 1993. §9 Abs. 2 gestattet den Einsatz von Zucker bei obergärigem Bier. Da ich ausschließlich obergärig braue, ist der Einsatz von Zucker bei der Nachgärung somit legal. Beim untergärigen Brauverfahren entnimmt man vor der Hauptgärung eine bestimmte Menge an Würze, die man nun als Futter zugibt. Kann man machen, aber ich möchte einfach brauen!
Nun beginnt das Schlauchen:
Im Gärfass haben sich Hefezellen und Reste von Eiweiß am Boden abgesetzt. Das Jungbier ist relativ klar und kann ungefiltert in die Flaschen gefüllt werden. Nun beginnt die Nachgärung, die ca. zwei Tage dauert. Dabei stehen die Kisten mit den Bierflaschen in der selben Temperaturumgebung wie das Gärfass (Zimmertemperatur).
Durch Drücken der Flasche mit dem Daumen kann ich spüren welcher Druck sich durch die Nachgärung aufgebaut hat. Wenn die Flasche recht hart geworden ist, stoppe ich die Nachgärung indem ich die Flaschen in den Kühlschrank stelle.
Nun beginnt die Reifezeit.
Halt - da war noch was!
Ach ja, saubermachen .
Blick in das leere Gärfass | Reingung mit Bürste und Geschirrspülmittel |
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Nach der Reifezeit von mindestens zwei Wochen, besser jedoch vier bis sechs Wochen kann ich mein Bier trinken.